Kultur macht Europa - 4. Kulturpolitischer Bundeskongress
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30.05.2007

Im Gespräch: Gerhard Pfennig

Prof. Dr. Gerhard Pfennig moderiert auf dem Kulturpolitischen Bundeskongress das Forum 8 "Kulturmarkt Europa - Entfaltung oder Monopolisierung der kreativen Kräfte ?" Eines der Themen dabei: das Verhältnis von Urheberrecht und kultureller Vielfalt.

Udo Jürgens in Deutschland, Paul McCartney und Robbie Williams in Großbritannien stehen an der Spitze einer Kampagne, die eine Verlängerung der copyright terms fordern. Die Geltungsdauer des Copyrights für Songs liegt beispielsweise in den USA bei 95 Jahren, in vielen europäischen Ländern bei 50 Jahren. Dabei wird noch unterschieden zwischen "Leistungsschutzrecht" und "Urheberrecht". Alles in allem berechtigte Forderungen ?

Gerhard Pfennig: Im Urheberrecht wird unterschieden zwischen den Rechten der kreativen Menschen, die Werke schaffen („Urheberrechten“), und den Rechten derjenigen, die diese Werke aufführen bzw. vermitteln, wie z.B. Schauspieler oder Sänger („Leistungsschutzrechte“). Beide Rechtskategorien sind Gegenstand der Urheberrechtsgesetzgebung, das Leistungsschutzrecht, das übrigens auch Produzenten von Filmen und Tonträgern zusteht, ist im Schutzumfang schwächer ausgestaltet. So beträgt beispielsweise die Schutzfrist der Urheber Lebenszeit plus 70 Jahre, während die Schutzfrist der Leistungsschutzberechtigten 50 Jahre nach Aufzeichnung bzw. Aufführung beträgt.

Udo Jürgens, Paul McCartney und Robbie Williams möchten als Wortführer von Leistungsschutzberechtigten verhindern, dass ihr Gesang schon 50 Jahre nach Aufzeichnung von jedermann ohne Genehmigung und ohne Tantiemenzahlung genutzt werden kann. Ein anderer Fall: In Deutschland werden derzeit die ersten Aufzeichnungen der Bayreuther Wagner-Festspiele aus den 50er Jahren auf den Markt gebracht, weil die Schutzfristen für Orchester und Sänger abgelaufen sind - Grund für eine interessante neue Produktlinie. In Großbritannien werden demnächst die ersten Beatles-Titel frei, die Sorge der Musikindustrie ist, dass ihnen hier ein Geschäft mit Musik entgeht, die auf dem Markt noch gefragt ist.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Kampagne ist auch wieder gefordert worden, Internet-Tauschbörsen zu schließen und das Recht auf Privatkopien zu beschneiden. Gangbare Wege?

Hier geht es um zwei verschiedene Dinge: In Tauschbörsen werden Musiktitel zwischen Privatpersonen in großem Umfang getauscht, den Musikkonzernen entgehen Millionen Einnahmen aus CD-Verkäufen. Sie verlangen deshalb, aus ihrer Sicht mit guten Gründen, die Börsen zu schließen, zumindest, wenn sie geschäftsschädigende Auswirkungen haben. Etwas anderes ist die „Privatkopie“: Seit 1966 darf in Deutschland - und später in allen anderen Staaten Europas - jeder für seine privaten Zwecke Musik aus dem Radio und Filme aus dem Fernsehen mitschneiden und für private Zwecke beliebig nutzen. Hierfür wird allerdings eine moderate Vergütung bezahlt, die als Zuschlag zum Preis von elektronischen Geräten oder Leerträgern (Tonbändern, CDs, DVDs) von den Herstellern an Verwertungsgesellschaften entrichtet wird. Diese Vergütungen fließen an Urheber und leistungsschutzberechtigte Künstler sowie an Produzenten und entschädigen diese für den Ausfall an Primärverkäufen, der sich aus den privaten Mitschnitten ergibt. Dieses System wird von der elektronischen Industrie in Frage gestellt, die die gesetzlichen Gebühren gern einsparen möchte; dies wäre aber unfair, weil dann auch weiterhin mitgeschnitten, aber nicht gezahlt werden würde. Eine Verhinderung von derartigen privaten Mitschnitten durch technische Schutzmaßnahmen hat sich als weitgehend nicht durchsetzbar erwiesen (Digital Rights Managment Systeme), und deshalb kämpfen die Urheber dafür, die Vergütungssysteme zu erhalten und auf keinen Fall, wie derzeit von der Bundesregierung beabsichtigt, zu kürzen oder zu beschränken.

Wie bedeutsam ist das Urheberrecht für Künstler und Kreative?

Das Urheberrecht ist das „Arbeitsrecht der kreativen Menschen“: Ohne urheberrechtlichen Schutz könnte jeder kostenlos Werke nutzen. Urheber und ausübende Künstler benötigen aber den Rechtsschutz, um zumindest für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist Erlöse aus der Nutzung ihrer Werke zu erzielen, um davon zu leben und neue Werke schaffen zu können. Ohne urheberrechtlichen Schutz wäre eine Informations- und Kulturgesellschaft undenkbar.

Was halten Sie von einen offenen Zugang (open access) zu Informationen in Sachen Bildung und Wissenschaft ?

In der Informationsgesellschaft ist der Zugang zu Bildung und Wissen existenznotwendig. Eine andere Frage ist, ob dieser Zugang kostenlos gewährt werden muss: Ebenso wie die Urheber Einnahmen brauchen, um Werke schaffen zu können, benötigen Verlage Erträge, um ihre Arbeit, nämlich die Publikation und Verbreitung von Wissen und Informationen, finanzieren zu können. Wenn alle Bücher in den Buchläden kostenlos zu haben wären, würde niemand mehr Bücher herstellen: Deshalb ist „open access“ ohne befriedigende Vergütungsregelungen eine schlechte Lösung. Dies bedeutet aber nicht, dass einzelne Wissenschaftler oder auch Urheber gehindert werden sollten, aus eigenem Entschluss ihre Werke ins Internet zu stellen und jedem zugänglich zu machen, ohne dafür Vergütungen zu verlangen. Dies kann durchaus im Interesse von Wissenschaftler liegen, die ihren Lebensunterhalt aus anderen Quellen beziehen.

Auf dem Kulturpolitischen Bundeskongress moderieren Sie das Forum 8 "Kulturmarkt Europa". Stimmen die Rahmenbedingungen für Künstler und Kreative in Europa?

Die Europäische Union betont immer wieder die Bedeutung von Bildung und Wissen für die Entwicklung einer postindustriellen Informationsgesellschaft. Problematisch ist allerdings, in welche Richtung die rechtliche Infrastruktur dieser Informationsgesellschaft entwickelt werden soll: Ausschließlich im Interesse der Kulturindustrie oder sowohl im Interesse dieser Industrie als auch im Interesse der kreativen Menschen, die Werke schaffen? Hier liegt für uns „der Hase im Pfeffer“: Wir sind der Auffassung, dass die EU zu stark auf die Kulturunternehmen und auf die Absicherung der Wertschöpfung in dieser Kulturindustrie fixiert ist und zuwenig Augenmerk darauf richtet, kreative Menschen mit eigenen starken Rechten auszustatten, die ihnen erlauben, auf gleicher Augenhöhe mit den Werkvermittlern Verträge zu schließen, die für beide Seiten vorteilhaft sind. Im Augenblick haben wir den Eindruck, dass die Urheberseite in vielen Fällen am kurzen Hebel sitzt.

Wo sehen Sie in nächster Zukunft den größten Handlungsbedarf ?

Nach der Gesetzeslage stehen die Urheber im Zentrum des Gesetzes. In der Realität wird ihnen in vielen Fällen die Durchsetzung ihrer Rechte erschwert, weil die Kulturindustrie eine unvergleichlich höhere Verhandlungsmacht hat als die individuellen Urheber. Nur wenn es gelingt, beim Ausbau der Infrastruktur der Informationsgesellschaft neben den Verwertungsinteressen der Kulturindustrie gegenüber Piraterie und illegaler Nutzung von Werken auch die Positionen der Urheber in einer Weise zu stärken, die es ihnen erlaubt, „auf gleicher Augenhöhe“ mit Verwertern und Nutzern über die „angemessene Vergütung“ für die Nutzung ihrer Werke zu verhandeln, bleibt der kreative Humus erhalten, ohne den eine Informationsgesellschaft nicht existieren kann. Die Kräfteverhältnisse sind ungleich: Die Kulturwirtschaft ist auch für Politiker wichtig, weil sie Arbeitsplätze schafft und Steuern zahlt; die kreativen Menschen zahlen weniger Steuern, liefern aber den „Content“, ohne den die Industrie keine Gewinne erwirtschaften könnte. Dies müssen wir der Öffentlichkeit und vor allem der Politik noch stärker verdeutlichen.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig ist Rechtsanwalt und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der VG Bild-Kunst, der deutschen Verwertungsgesellschaft für Bildende Kunst, Fotografie, Grafik-Design und Film.

Gerhard Pfennig hat im „Jahrbuch für Kulturpolitik 2007“ einen Beitrag zur „Kulturordnungspolitik in der EU“ veröffentlicht. Sie finden ihn schon jetzt hier

 

 

 

 

 

 


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