Kultur macht Europa - 4. Kulturpolitischer Bundeskongress
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05.03.2007

Bindung an Bern

Die Buchpreisbindung stellt aus Sicht des schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung dar. Mit dieser Begründung wurde die Beschwerde des Schweizer Buchhändler- und Verlegerverbandes SBVV und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels (BB) gegen einen ebenfalls negativen Bescheid der schweizerischen Wettbewerbskommission abgewiesen. Das Urteil hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Preisbindungen in Deutschland und Österreich, so der Börsenverein. Auch wenn Verleger aus den beiden EU-Mitgliedsländern in die Schweiz exportieren, können sie weiterhin einen Abgabe- und einen gesonderten Ladenpreis festsetzen. Dazu sind sie im übrigen nach ihren jeweiligen nationalen Gesetzen verpflichtet. Ihre schweizerischen Kollegen müssen sich an diese Vorgaben halten. In der Schweiz basiert der Buchmarkt zu rund 80 Prozent auf Importen aus Deutschland. 

Nach dem Lausanner Urteil werden SBVV und BB gemeinsam ein Ausnahmegesuch an den Bundesrat in Bern richten, der die Entscheidungen der Wettbewerbsbehörden aufheben könnte. Damit wäre der Sammelrevers, die vertragliche Grundlage der Buchpreisbindung in der deutschsprachigen Schweiz, weiterhin gültig. Die Schweiz kann den Fortbestand der Buchpreisbindung allerdings auch gesetzlich sichern – wie es Deutschland und Österreich bereits getan haben. Im Schweizer Nationalrat läuft das entsprechende Gesetzgebungsverfahren bereits. „Wir sind zuversichtlich, den Schweizer Bundesrat davon überzeugen zu können, dass es für die Schweiz wirtschaftlich vorteilhaft und kulturell notwendig ist, die Buchpreisbindung beizubehalten“, so BB-Vorsteher Gottfried Honnefelder

In den 1990er Jahren war über das Pro und Contra Buchpreisbindung europaweit heftig debattiert worden. Weil das europäische Recht Wettbewerbsbeschränkungen zwischen Mitgliedstaaten untersagt, traten nach und nach nationale Preisbindungsgesetze in Kraft - in Österreich 2000, in Deutschland zwei Jahre später. BB-Justitiar Christian Spranger glaubt nicht, dass „die alten Diskussionen“ wegen der Schweizer Entscheidung nun neu geführt werden müssen. Nach seinen Angaben ist die Buchpreisbindung inzwischen im überwiegenden Teil der EU-Mitgliedsstaaten gesetzlich geregelt. Lediglich Großbritannien und die skandinavischen Länder fallen hier noch aus dem Rahmen.


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